- Geltungsbereich,
abweichende Bedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit
nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, für alle unsere Verträge und
Leistungen. Die Regelungen der VOB/B, soweit sie vereinbart ist, gehen diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen immer vor.
1.2. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, auch
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Verbraucher
und Unternehmer, Verbraucherschlichtung
2.1. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen
oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2.2. Wir beteiligen uns nicht an
Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
- Angebote
und Vertragsschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend; es sei denn, das
Angebot ist ausdrücklich verbindlich abgegeben. Dasselbe gilt für
Kostenvoranschläge.
3.2. Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, usw. sind nur annähernd maß- und gewichtsgenau; es
sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den
Angeboten und Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht
vor. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese unaufgefordert und
unverzüglich zurückzugeben.
- Fehlersuche,
Preise, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
4.1. Wenn wir mit einer Fehlersuche beauftragt werden, wird
unsere Vergütung auch dann berechnet, wenn der Fehler nicht gefunden werden
konnte, weil der Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht
festgestellt werden konnte.
4.2. Unsere Preise verstehen sich stets zzgl. der jeweils
gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
4.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden,
wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen,
die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder dann, wenn der Kunde
sich statt auf die Aufrechnung entweder auf ein Leistungsverweigerungsrecht
nach § 320 BGB berufen kann oder auf ein Zurückbehaltungsrecht wie vorstehend.
- Gewährleistung
5.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde
Unternehmer, gilt davon abweichend wie folgt:
5.2. Bei Mängeln erfüllen wir nach unserer Wahl durch
Mangelbeseitigung oder Neulieferung/Neuherstellung nach. Dem Kunden bleibt
jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
zu mindern oder, wenn keine Bauleistung gegenständlich ist, nach seiner Wahl
zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche statt der Leistung für
Mängel sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen sowie für Ansprüche auf Selbstvornahme/Kostenvorschuss.
5.3. Zur Erfüllung der Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB muss
die Mängelanzeige schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht im Falle des Rückgriffs
unseres Kunden gem. §§ 478, 479 BGB.
5.4. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt
nicht bei uns zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachten Schäden bzw. Arglist. Ebenso gilt dies nicht bei
Rückgriffsansprüchen gem. §§ 478, 479 BGB sowie bei Mängelansprüchen, die gem.
§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren.
- Haftung
6.1. Die Haftung für Mängel richtet sich ausschließlich nach
dem vorstehenden Abschnitt „5. Gewährleistung“.
6.2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
die auf einer Pflichtverletzung von uns oder auf einer Pflichtverletzung eines
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
6.3. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruht oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.4. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind,
ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind
wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten,
die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks
auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei
leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns unser Eigentum bis zur vollständigen
Zahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend wie folgt:
7.2. Wir behalten uns das Eigentum bis zum vollständigen
Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor
Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
unzulässig.
7.3. Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns
ab; wir nehmen die Abtretung an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung
abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes, insb. Zahlungsverzug und -einstellung, Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder begründete Anhaltspunkte für eine Überschuldung oder
drohende Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, die Ermächtigung zur
Einziehung zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter
Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die
abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der
Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Vertragspartner
verlangen.
7.4. Bei Verarbeitung sowie Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsware erfolgt dies für uns; wir erwerben Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als
10 % übersteigt.
- Rechtswahl,
Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2. Ist der Kunde Unternehmer, sind Erfüllungsort und
Gerichtsstand Münster.
