AGB

  1. Geltungsbereich, abweichende Bedingungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, für alle unsere Verträge und Leistungen. Die Regelungen der VOB/B, soweit sie vereinbart ist, gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen immer vor.

1.2. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

 

  1. Verbraucher und Unternehmer, Verbraucherschlichtung

2.1. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2.2. Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

 

 

  1. Angebote und Vertragsschluss

3.1. Unsere Angebote sind freibleibend; es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich verbindlich abgegeben. Dasselbe gilt für Kostenvoranschläge.

3.2. Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, usw. sind nur annähernd maß- und gewichtsgenau; es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Angeboten und Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.

 

 

  1. Fehlersuche, Preise, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

4.1. Wenn wir mit einer Fehlersuche beauftragt werden, wird unsere Vergütung auch dann berechnet, wenn der Fehler nicht gefunden werden konnte, weil der Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte.

4.2. Unsere Preise verstehen sich stets zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

4.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder dann, wenn der Kunde sich statt auf die Aufrechnung entweder auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB berufen kann oder auf ein Zurückbehaltungsrecht wie vorstehend.

 

 

  1. Gewährleistung

5.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt davon abweichend wie folgt:

5.2. Bei Mängeln erfüllen wir nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung/Neuherstellung nach. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn keine Bauleistung gegenständlich ist, nach seiner Wahl zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche statt der Leistung für Mängel sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für Ansprüche auf Selbstvornahme/Kostenvorschuss.

5.3. Zur Erfüllung der Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB muss die Mängelanzeige schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht im Falle des Rückgriffs unseres Kunden gem. §§ 478, 479 BGB.

5.4. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht bei uns zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden bzw. Arglist. Ebenso gilt dies nicht bei Rückgriffsansprüchen gem. §§ 478, 479 BGB sowie bei Mängelansprüchen, die gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren.

 

 

 

  1. Haftung

6.1. Die Haftung für Mängel richtet sich ausschließlich nach dem vorstehenden Abschnitt „5. Gewährleistung“.

6.2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns oder auf einer Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.3. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruht oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6.4. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend wie folgt:

7.2. Wir behalten uns das Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig.

7.3. Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insb. Zahlungsverzug und -einstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründete Anhaltspunkte für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, die Ermächtigung zur Einziehung zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Vertragspartner verlangen.

7.4. Bei Verarbeitung sowie Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt dies für uns; wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

7.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt.

 

 

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2. Ist der Kunde Unternehmer, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Münster.